RAL Monitoring – Neu seit Oktober 2017

Im Oktober 2017 hat RAL das RAL Monitoringsystem für alle RAL Gütegemeinschaften eingeführt. Grundlage und Motiv dafür ist die in den Grundsätzen zu Gütezeichen festgelegte Sorgepflicht von RAL für seine 120 Gütegemeinschaften. Um dieser Sorgepflicht gerecht zu werden und die Glaubwürdigkeit des Systems der RAL Gütesicherung zu belegen, fordert RAL im Rahmen des Monitorings regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) von allen Gütegemeinschaften Daten, um zu beurteilen, ob diese regelgerecht handeln und arbeiten.

RAL führt auf dieser Datenbasis eine umfassende Analyse über die Arbeit der betreffenden Gütegemeinschaft durch. Abschließend erfolgt ein persönlicher Kontakt von RAL mit der jeweiligen Gütegemeinschaft, üblicherweise im Rahmen eines persönlichen Besuchs. Hierbei werden gegebenenfalls offene Punkte aus der Datenerhebung und Datenanalyse geklärt und entweder Auflagen erteilt oder Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Die Besuche ermöglichen eine direkte Kommunikation zwischen Gütegemeinschaft und RAL.

2018 wurde auch die Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. im Rahmen des RAL Monitoringsystems überprüft – durch Datenabfrage und persönlichen Besuch der GGM-Geschäftsstelle in Rossdorf. Im August 2018 wurde dann von RAL bescheinigt, dass die Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. ordnungsgemäß arbeitet und damit weiterhin das Recht hat, das RAL-GZ 388 (RAL Gütezeichen – Erzeugnisse aus Mineralwolle) an Unternehmen zu verleihen. Die Bescheinigung war bis zum 20.07.2020 gültig und ist nach erneuter Prüfung Anfang 2021 von RAL bestätigt worden. Diese Bescheinigung ist bis zum 31.05.2022 gültig.

Anlage

Abbildung Bescheinigung RAL Monitoring

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