Bewertung von Mineralwolle-Dämmstoffen im Zusammenhang mit Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Die Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (GGM) führt auf Anfrage eine Bewertung von eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen durch, wenn an den entsprechenden Gebäuden Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden sollen und sich der Hersteller des eingebauten Materials nicht mehr zweifelsfrei ermitteln lässt. Dass das immer häufiger geschieht, ist einerseits der großen Verbreitung der Glas- und Steinwolle-Dämmstoffen während der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland geschuldet, andererseits aber auch den heutigen hohen Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz. So wenden sich betroffene Bauherren, Eigentümer, Bauunternehmer und Bau- und Umweltbehörden gerne an die GGM, um dort Rat zu suchen.
Worauf bezieht sich die Bewertung?
Die Bewertung eingebauter Mineralwolle, die die GGM anbietet, bezieht sich auf die Einhaltung der Freizeichnungskriterien nach Gefahrstoffverordnung (Anhang II, Nr. 5). Mit dieser Bewertung wird den Verantwortlichen eine Hilfestellung hinsichtlich der zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit den Mineralwolledämmstoffen gegeben. Hinsichtlich der Arbeitsschutzmaßnahmen wird auf die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere auf die TRGS 521 (Technische Regel für Gefahrstoffe - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) und die Handlungsanleitung "Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)" verwiesen.
Was wird bewertet?
Ausdrücklich weist die GGM darauf hin, dass diese Bewertung nur für Mineralwolle-Dämmstoffe im Zusammenhang mit Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs-, und Instandsetzungsmaßnahmen von der GGM vorgenommen wird, also auf eingebaute Mineralwolle. Für die Bewertung von Mineralwolle-Dämmstoffen ohne RAL Gütezeichen, die für den Einbau bestimmt sind, hat der Inverkehrbringer die nötigen Nachweise zu liefern.
Wie erfolgt die Bewertung?
Die Anfrage geht an die Geschäftsstelle der
Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.
Frau Susann Martin
Tel.: 034202-152888
E-Mail: info@mineralwolle.de
Zuerst Kontakt mit der GGM aufnehmen:
Es ist sinnvoll, sich immer zuerst an die GGM-Geschäftsstelle zu wenden, denn häufig kann auf Grund der baulichen Gegebenheiten (z. B. Alter des Bauobjekts) festgestellt werden, ob eine Analyse der eingebauten Mineralwolle überhaupt notwendig ist. Auch für nicht bewertbare eingebaute Mineralwolle, z. B. Mischprodukte oder stark verunreinigte Dämmstoffe, können bei einer ersten Abklärungen unnötige Analysen vermieden werden.
Immer das Objekt angeben und Liste der zugelassenen Analyseinstitute erfragen:
Bei der Anfrage ist das Sanierungsobjekt anzugeben.
Die Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. stellt dann eine aktuelle Liste von akkreditierten Analyseinstituten, mit denen die Gütegemeinschaft einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich für die aktuelle Liste direkt an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft.
Probenahme und Analytik:
Der Auftraggeber wählt aus der Liste ein Institut aus und sendet diesem, zusammen mit der Anfrage bzw. dem Auftrag,
ca. 100 g Mineralwolle-Dämmstoff aus dem Sanierungsobjekt zu. Es ist sinnvoll, die Probenahme durch beigefügte Fotos zu dokumentieren. Bei größeren Sanierungsprojekten kann die Entnahme mehrerer Proben notwendig sein.
Die Mineralwolleproben müssen frei von Verunreinigungen sein. Die zugelassenen Analyseinstitute bestimmen die chemische Zusammensetzung der Materialproben mit akkreditierten und von der Gütegemeinschaft anerkannten Analysemethoden.
KI-Analysen können nicht bewertet werden! (Siehe: Der Weg zur biolöslichen Mineralwolle: Regulatorische Aspekte)
Analysekosten:
Die Analyse wird von dem gewählten Institut kostenpflichtig durchgeführt und dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber erhält das Analyseergebnis; eine Kopie davon geht an die Gütegemeinschaft.
Kostenlose Bewertung:
Die Gütegemeinschaft bewertet anhand der bei ihr hinterlegten Dokumentation, ob es sich bei der Materialprobe um einen Mineralwolle-Dämmstoff handelt, der die Freizeichnungskriterien der o. g. gesetzlichen Bestimmungen erfüllt oder nicht.
Der Auftraggeber erhält die schriftliche und kostenlose Bewertung von der Gütegemeinschaft.