Die Gewährleistungsmarkensatzung der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.

Fassung Mai 2024
(Gewährleistungsmarkensatzung im Sinne des Artikels 84 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 bzw. § 106d MarkenG)

  1. Name und Sitz des Vereins
  2. Erklärung zu Art. 83 (2) der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001
  3. Wiedergabe der Gewährleistungsmarke
  4. Waren oder Dienstleistungen der Gewährleistungsmarke
  5. Merkmale der Waren, die mit der Gewährleistungsmarke bescheinigt werden sollen
  6. Bedingungen für die Benutzung der Gewährleistungsmarke einschließlich Sanktionen
  7. Zur Benutzung der Gewährleistungsmarke befugte Personen
  8. Überprüfung der gewährleisteten Eigenschaften und Überwachung der Benutzung der Gewährleistungsmarke durch die Gütegemeinschaft
  9. Änderungen

Anlage

Gewährleistungsmarkensatzung

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