Die Gewährleistungsmarkensatzung der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.
Fassung Mai 2024
(Gewährleistungsmarkensatzung im Sinne des Artikels 84 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 bzw. § 106d MarkenG)
- Name und Sitz des Vereins
- Erklärung zu Art. 83 (2) der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001
- Wiedergabe der Gewährleistungsmarke
- Waren oder Dienstleistungen der Gewährleistungsmarke
- Merkmale der Waren, die mit der Gewährleistungsmarke bescheinigt werden sollen
- Bedingungen für die Benutzung der Gewährleistungsmarke einschließlich Sanktionen
- Zur Benutzung der Gewährleistungsmarke befugte Personen
- Überprüfung der gewährleisteten Eigenschaften und Überwachung der Benutzung der Gewährleistungsmarke durch die Gütegemeinschaft
- Änderungen